Montag, 9. Juni 2025
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Modelle betrieblicher Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge zählt auch die betriebliche Altersvorsorge zu den drei wichtigen Säulen der Altersvorsorge. Genauso wie es im Bereich der privaten Altersvorsorge verschiedene Möglichkeiten gibt, auf welche Weise der Verbraucher vorsorgen kann, so gibt es auch im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge verschiedene Modelle, die auch als Durchführungswege bezeichnet werden können. Bei der betrieblichen Altersvorsorge kann der Verbraucher seit inzwischen zehn Jahren auch von der sogenannten Entgeltumwandlung profitieren.Seit dem Jahre 2002 besteht für Angestellte und Arbeiter ein gesetzlicher Anspruch darauf, dass vom Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge angeboten wird, die eine Entgeltumwandlung mit einschließt. Vereinfach gesagt bedeutet Entgeltumwandlung, dass ein Teil des Bruttoeinkommens für die betriebliche Altersvorsorge aufgewendet wird bzw. in die Beiträge umgewandelt werden kann. Der wesentliche Vorteil der Entgeltumwandlung ist, dass für den Arbeitnehmer weniger Steuern und auch weniger Sozialabgaben anfallen, weil das Bruttoeinkommen um die Beträge gemindert wird, die in die betriebliche Altersvorsorge fließen. Bevor man allerdings von der Entgeltumwandlung profitieren kann, muss man sich natürlich zunächst für ein Modell der betrieblichen Altersvorsorge entscheiden, also für einen der Durchführungswege.
Aktuell stehen insgesamt fünf Durchführungswege zur Verfügung, wobei der Arbeitgeber jedoch keineswegs die Pflicht hat, jedes dieser fünf Modelle anzubieten. Denn angeboten werden muss per Gesetz nur eines der fünf grundsätzlich vorhandenen Modelle. Man unterteilt die fünf Durchführungswege in zwei Gruppen, nämlich in die mittelbaren und in die unmittelbaren Durchführungswege. Zu den drei mittelbaren Durchführungswegen, die auch als versicherungsförmige Wege bezeichnet werden, gehören die Direktversicherung, die Pensionsfonds sowie die Pensionskassen. Die Durchführung erfolgt hier jeweils von einem Unternehmen, welches rechtlich selbstständig ist, also nicht vom Arbeitgeber. Bei der Direktversicherung handelt es sich um ein bestimmtes Produkt, oftmals um eine Lebensversicherung, welches von der Lebensversicherungsgesellschaft angeboten wird.
Ein weiterer mittelbarer Durchführungsweg ist die Pensionskasse. Auch hier kommt das Angebot von einem selbstständigen Versicherungsunternehmen. Ein noch relativ junges Modell sind die Pensionsfonds. Hier werden die Beiträge der Einzahler in Wertpapiere angelegt, wobei eine relativ hohe Aktienquote zugelassen ist. Der vierte mögliche Durchführungsweg ist schließlich die Direktzusage. Hier bildet der Arbeitgeber selbst Rückstellungen für die betriebliche Altersvorsorge und ist frei in der Wahl der Investition. Das fünfte Modell ist schließlich noch die Unterstützungskasse. Formal gesehen hat der Arbeitnehmer hier keinen Anspruch auf eine bestimmte Leistung.
Aktuell stehen insgesamt fünf Durchführungswege zur Verfügung, wobei der Arbeitgeber jedoch keineswegs die Pflicht hat, jedes dieser fünf Modelle anzubieten. Denn angeboten werden muss per Gesetz nur eines der fünf grundsätzlich vorhandenen Modelle. Man unterteilt die fünf Durchführungswege in zwei Gruppen, nämlich in die mittelbaren und in die unmittelbaren Durchführungswege. Zu den drei mittelbaren Durchführungswegen, die auch als versicherungsförmige Wege bezeichnet werden, gehören die Direktversicherung, die Pensionsfonds sowie die Pensionskassen. Die Durchführung erfolgt hier jeweils von einem Unternehmen, welches rechtlich selbstständig ist, also nicht vom Arbeitgeber. Bei der Direktversicherung handelt es sich um ein bestimmtes Produkt, oftmals um eine Lebensversicherung, welches von der Lebensversicherungsgesellschaft angeboten wird.
Ein weiterer mittelbarer Durchführungsweg ist die Pensionskasse. Auch hier kommt das Angebot von einem selbstständigen Versicherungsunternehmen. Ein noch relativ junges Modell sind die Pensionsfonds. Hier werden die Beiträge der Einzahler in Wertpapiere angelegt, wobei eine relativ hohe Aktienquote zugelassen ist. Der vierte mögliche Durchführungsweg ist schließlich die Direktzusage. Hier bildet der Arbeitgeber selbst Rückstellungen für die betriebliche Altersvorsorge und ist frei in der Wahl der Investition. Das fünfte Modell ist schließlich noch die Unterstützungskasse. Formal gesehen hat der Arbeitnehmer hier keinen Anspruch auf eine bestimmte Leistung.
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