Freitag, 25. April 2025
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Hilfe und Beratung bei Schulden
Immer mehr Menschen haben heute Schulden. Egal, ob aus dem Versandhaus oder aus einem Darlehen, die Belastung für den Einzelnen ist meist nicht zu unterschätzen. Doch wo kann man Hilfe bekommen, wenn man Schulden hat, wer kann hier eine gute Beratung bieten, wie man diese wieder abbauen kann? Für diese Dinge kommt in der Regel nur eine Schuldnerberatung in Frage.Die Schuldnerberatungen gibt es mittlerweile in jeder größeren Stadt, sodass man durchaus davon ausgehen kann, dass diese auch tatsächlich für den Einzelnen erreichbar sind. Man muss allerdings darauf achten, dass sich auch einige Anbieter als Schuldnerberatung bezeichnen, die für ihre Dienste Geld verlangen. Von solchen Stellen sollte man Abstand nehmen, da die seriösen Schuldnerberatungsstellen durch den Staat getragen werden und für den Schuldner nicht noch zusätzliche Kosten bedeuten.
Macht man einen Termin bei der Schuldnerberatung aus, so sollte man in jedem Fall darauf achten, dass die benötigten Unterlagen allesamt zusammen getragen werden und beim Termin vorgelegt werden können. Die Berater können sich daraus dann ein Bild machen, wie hoch die Schulden des jeweiligen Schuldners sind und welche Vorgehensweise nun sinnvoll ist. Weiterhin sollte man die Unterlagen nach Möglichkeit schon ein wenig vorsortieren. Die Einreichung in einem Schuhkarton kostet nur unnötig Zeit. Die Schuldnerberater werden aus den Unterlagen dann eine Aufstellung erarbeiten, bei welchen Gläubigern welche Schulden bestehen und seit wann diese bereits bestehen.
Oftmals wird dann gemeinsam mit dem Schuldner beraten, ob eine Ratenzahlung möglich ist. Dazu muss er ebenfalls sein Einkommen offen legen. Aus diesem errechnen die Berater dann, ob eine Ratenzahlung möglich ist und in welcher Höhe. Daraufhin kann die Schuldnerberatung die einzelnen Gläubiger anschreiben und um eine solche Ratenzahlung bitten, wobei man die gesamte mögliche Rate auf die einzelnen Gläubiger aufteilen wird.
Sollten die Schulden sehr hoch sein, sodass auch die Ratenzahlung keinen wirklichen Abbau der Schulden in Aussicht stellt, hilft meist nur noch die Einleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Für den Schuldner bedeutet dies, dass er bis auf das Existenzminimum, das ihm laut Gesetz zusteht, keinerlei Gelder mehr einnehmen darf. Alles, was darüber hinaus geht, wird über einen Zeitraum von sieben Jahren an die einzelnen Gläubiger bezahlt.
Nach Ablauf dieses Zeitraums wird der Schuldner eine Restschuldbefreiung erfahren, selbst wenn die Schulden nicht allesamt abgebaut wurden. Dabei muss er jedoch innerhalb dieser sieben Jahre stets versuchen, in Lohn und Brot zu bleiben, um seine Schulden abzuzahlen. Ebenfalls dürfen keine neuen Schulden aufgenommen werden, da dann das Insolvenzverfahren nicht mehr gültig ist. Man spricht hier auch von der so genannten Wohlverhaltensperiode, in der sich der Schuldner eben wohl verhalten muss.
Macht man einen Termin bei der Schuldnerberatung aus, so sollte man in jedem Fall darauf achten, dass die benötigten Unterlagen allesamt zusammen getragen werden und beim Termin vorgelegt werden können. Die Berater können sich daraus dann ein Bild machen, wie hoch die Schulden des jeweiligen Schuldners sind und welche Vorgehensweise nun sinnvoll ist. Weiterhin sollte man die Unterlagen nach Möglichkeit schon ein wenig vorsortieren. Die Einreichung in einem Schuhkarton kostet nur unnötig Zeit. Die Schuldnerberater werden aus den Unterlagen dann eine Aufstellung erarbeiten, bei welchen Gläubigern welche Schulden bestehen und seit wann diese bereits bestehen.
Oftmals wird dann gemeinsam mit dem Schuldner beraten, ob eine Ratenzahlung möglich ist. Dazu muss er ebenfalls sein Einkommen offen legen. Aus diesem errechnen die Berater dann, ob eine Ratenzahlung möglich ist und in welcher Höhe. Daraufhin kann die Schuldnerberatung die einzelnen Gläubiger anschreiben und um eine solche Ratenzahlung bitten, wobei man die gesamte mögliche Rate auf die einzelnen Gläubiger aufteilen wird.
Sollten die Schulden sehr hoch sein, sodass auch die Ratenzahlung keinen wirklichen Abbau der Schulden in Aussicht stellt, hilft meist nur noch die Einleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Für den Schuldner bedeutet dies, dass er bis auf das Existenzminimum, das ihm laut Gesetz zusteht, keinerlei Gelder mehr einnehmen darf. Alles, was darüber hinaus geht, wird über einen Zeitraum von sieben Jahren an die einzelnen Gläubiger bezahlt.
Nach Ablauf dieses Zeitraums wird der Schuldner eine Restschuldbefreiung erfahren, selbst wenn die Schulden nicht allesamt abgebaut wurden. Dabei muss er jedoch innerhalb dieser sieben Jahre stets versuchen, in Lohn und Brot zu bleiben, um seine Schulden abzuzahlen. Ebenfalls dürfen keine neuen Schulden aufgenommen werden, da dann das Insolvenzverfahren nicht mehr gültig ist. Man spricht hier auch von der so genannten Wohlverhaltensperiode, in der sich der Schuldner eben wohl verhalten muss.
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