Mittwoch, 12. Februar 2025
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Ich bekomme Hartz 4 - muss ich trotzdem Unterhalt bezahlen?
Hartz 4 schützt nicht davor, den Unterhalt nicht zu bezahlen. Sobald Sie Hartz 4 Empfänger sind, dies kommt ja nicht von heute auf morgen, werden die Rücklagen ihrerseits geprüft. Das heißt, das Arbeitsamt oder auch ein gerichtlicher Beschluss macht ihnen zur Auflage, einen Bescheid über ihre jetzige finanzielle Lage auszuhändigen.Man sollte stets bei der Wahrheit bleiben und keine Gelder verschweigen. Es geht schließlich auch um das Wohl ihres Kindes. Ein Hartz 4 Empfänger wird stets vom Arbeitsamt kontaktiert, um sich dringend eine neue Arbeit zu suchen. In diesem Falle, ist es ratsam sich schnell darum zu bemühen. Lehnen Sie keine Arbeit ab und nehmen Sie stets Kontakt zum Arbeitsamt auf. Das Arbeitsamt möchte von ihnen sehen, dass sie sich um Arbeit bemühen, sprich sie müssen Bewerbungen vorlegen und diese nachweisen können.
Sollten ihre Einnahmen gerade so für sie ausreichend sein, da sie keinerlei Rücklagen haben, so werden sie zunächst nicht verpflichtet sein, dem Unterhalt nachzukommen. Jedoch kann ihre Frau Unterhaltsvorschuss beantragen. Das heißt, Sie muss Unterhalt beantragen. Dies ist eine Sache, die meist mit der Kreisverwaltung und dem Arbeitsamt abgeklärt werden. Es werden Formulare versendet, die sowohl ihre Frau als auch sie umgehend ausfüllen müssen. Dabei ist jeder verpflichtet, die finanzielle Situation zu schildern.
Wenn ersichtlich ist, dass sie momentan für den Unterhalt nicht aufkommen können, tritt die Unterhaltsvorschusskasse in Kraft. Jedoch wird ihnen zur Auflage bemacht, dass sie den Unterhalt auf jeden Fall nachbezahlen müssen. Dies kann auch durch Ratenzahlung erfolgen. Nachdem die Beantragung durch ist und ihre Frau die Gelder erhält, bekommen sie in regelmäßigen Abständen Briefe, in denen sie ihre Situation schildern müssen. Das heißt, ob sich finanziell bei ihnen etwas getan hat.
Daher bemühen sie sich um einen neuen Arbeitsplatz, die Ämter schenken ihnen kein Geld. Sollten Sie der Unterhaltszahlung oder auch Ratenzahlung nicht nachkommen, so wird dies gerichtlich eingeleitet. Soweit sollte man es jedoch nicht kommen lassen, schließlich geht es um das eigene Kind. Alleine durch Findung eines Nebenjobs sieht die Sache schon angenehmer für Sie aus. Das Arbeitsamt sieht ihre Bemühungen. Das sie alleine durch Hartz 4 den Kosten nicht nachkommen werden, ist wohl jedermann klar, aber die Ämter möchten auch Aktivitäten ihrerseits sehen.
Sollten ihre Einnahmen gerade so für sie ausreichend sein, da sie keinerlei Rücklagen haben, so werden sie zunächst nicht verpflichtet sein, dem Unterhalt nachzukommen. Jedoch kann ihre Frau Unterhaltsvorschuss beantragen. Das heißt, Sie muss Unterhalt beantragen. Dies ist eine Sache, die meist mit der Kreisverwaltung und dem Arbeitsamt abgeklärt werden. Es werden Formulare versendet, die sowohl ihre Frau als auch sie umgehend ausfüllen müssen. Dabei ist jeder verpflichtet, die finanzielle Situation zu schildern.
Wenn ersichtlich ist, dass sie momentan für den Unterhalt nicht aufkommen können, tritt die Unterhaltsvorschusskasse in Kraft. Jedoch wird ihnen zur Auflage bemacht, dass sie den Unterhalt auf jeden Fall nachbezahlen müssen. Dies kann auch durch Ratenzahlung erfolgen. Nachdem die Beantragung durch ist und ihre Frau die Gelder erhält, bekommen sie in regelmäßigen Abständen Briefe, in denen sie ihre Situation schildern müssen. Das heißt, ob sich finanziell bei ihnen etwas getan hat.
Daher bemühen sie sich um einen neuen Arbeitsplatz, die Ämter schenken ihnen kein Geld. Sollten Sie der Unterhaltszahlung oder auch Ratenzahlung nicht nachkommen, so wird dies gerichtlich eingeleitet. Soweit sollte man es jedoch nicht kommen lassen, schließlich geht es um das eigene Kind. Alleine durch Findung eines Nebenjobs sieht die Sache schon angenehmer für Sie aus. Das Arbeitsamt sieht ihre Bemühungen. Das sie alleine durch Hartz 4 den Kosten nicht nachkommen werden, ist wohl jedermann klar, aber die Ämter möchten auch Aktivitäten ihrerseits sehen.
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