Freitag, 25. April 2025

Zertifizierung der Beratungsqualität bei Geldanlagen

Wer heute nach einer Anlageberatung sucht, der muss sich nicht zwingend an seine Hausbank oder an ein anderes Kreditinstitut wenden. Zwar besteht die wesentliche Aufgabe der Banken auch darin, hinsichtlich der vorhandenen Anlagemöglichkeiten zu beraten, aber es gibt auch zahlreiche Mitbewerber, die auf diesem Gebiet unabhängig arbeiten. Während man sich als Verbraucher bei Banken darauf verlassen kann, dass das Personal geschult ist und eine qualifizierte Beratung stattfindet, ist dies bei unabhängigen Vermögensberatern nicht zwingend vorauszusetzen.

Prinzipiell handelt es sich beim Finanzberater nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung, sodass es in der Praxis durchaus viele Personen sein können, die in der Anlageberatung tätig sind. Daher ist es für Verbraucher sehr wichtig, dass zumindest anhand einiger Merkmale zu erkennen ist, ob der jeweilige Anlageberater qualifiziert ist oder nicht. Eine Möglichkeit, wie auch Laien eine solche Qualifikation erkennen können, ist die sogenannte Zertifizierung der Beratungsqualität. Eine solche Auszeichnung wird in erster Linie vom TÜV vorgenommen. Geeignet ist diese zertifizierte Beratungsqualität in der Finanzberatung natürlich in erster Linie für die Anforderungen der Finanz- und Versicherungswirtschaft. Auf dieser Basis hat beispielsweise der TÜV Rheinland ein Zertifizierungsverfahren entwickelt, welches speziell auf diese Branche und deren Anforderungen zugeschnitten ist. Letztendlich profitieren natürlich auch die jeweiligen Berater, die sich durch eine derartige Zertifizierung auszeichnen lassen. Zu den Vorteilen gehört unter anderem, dass sich der jeweilige Anlageberater beispielsweise in seinem Datenmanagement nachhaltig verbessern kann.

Zudem können einheitliche Beratungsansätze geschaffen werden, was letztendlich auch für den jeweiligen Anleger von Vorteil ist. Wer von der Möglichkeit der Zertifizierung Gebrauch machen möchte, der kann sich oftmals glaubhaft von den Mitbewerbern abheben. Zudem ist es möglich, dass zukünftig ganz gezielt bedarfsorientierte Lösungen angeboten werden können. Wer die Zertifizierung durch den TÜV oder eine andere Organisation erfolgreich absolviert, der darf selbstverständlich auch das entsprechende Zertifikat „führen“. Dies kann in der Praxis beispielsweise auf die eigene Webseite eingebunden werden, sodass interessierte Kunden sofort erkennen können, dass die vorhandene Beratungsqualität zumindest schon einmal ausführlich geprüft wurde. Natürlich ist es trotzdem keine Garantie dafür, dass der Berater immer die Produkte für den Kunden wählt, die am besten passen. Schon gar nicht sollten sich Verbraucher darauf verlassen, dass durch das Zertifikat gewährleistet werden kann, dass mit den jeweiligen Anlagen stets gute Erträge erzielt werden können. Letztendlich wird ausschließlich Beratungsqualität überprüft aber nicht, ob der Berater beispielsweise nur Anlageprodukte anbietet, die sicher und rentabel sind.
 
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