Freitag, 25. April 2025
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Erneuerbare Energien - staatliche Zuschüsse
Dass es für erneuerbare Energien staatliche Zuschüsse überhaupt gibt, ist dem „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“, kurz mit EEG bezeichnet, zu verdanken. Die erste Fassung dieses Gesetzes trat am 1. April 2000 in Kraft. Die letzte Änderung stammt aus dem Jahr 2010 und wurde im Bundesgesetzblatt I ab der Seite 1.170 veröffentlicht.Als Vorläufer dieses Gesetzes gilt das Stromeinspeisungsgesetz aus dem Jahr 1991. Mit den staatlichen Zuschüssen für die Nutzung erneuerbarer Energien soll erreicht werden, dass deren Anteil am Gesamtaufkommen der Stromproduktion in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent und der Anteil der aus erneuerbaren und umweltfreundlichen Energieträgern gewonnenen Wärme auf 14 Prozent gesteigert werden soll.
Wer sich unter dem Stichwort erneuerbare Energien – staatliche Zuschüsse informiert, der stößt auf zwei Formen der Förderungen. Zum Einen wird die Erstellung solcher Anlagen direkt bezuschusst und zum Anderen wird die die Einspeisung ökologisch verträglich erzeugter Elektro- und Wärmeenergie in öffentliche Netze höher vergütet als die Energie, die aus konventionellen Energieträgern gewonnen wird.
Für Strom, der mit Solaranlagen oder Biomasseanlagen gewonnen wird, sowie für Gas aus Deponien und Klärgruben besteht für die Versorgungsunternehmen sogar ein gesetzlicher Anschluss- und Abnahmezwang, der unabhängig von ihrem jeweils aktuellen Bedarf gilt.
Mit den 2010er Novellierungen der gesetzlichen Regelungen sind einige Anlagen aus der staatlichen Förderung heraus gefallen. Das betrifft Solaranlagen, die auf Neubauten errichtet werden und Kollektoren, mit denen ausschließlich Warmwasser aufbereitet wird. Auch für luftgeführte Pelletöfen wird keine Förderung mehr gezahlt. Sie können nur noch dann staatlich bezuschusst werden, wenn sie mit einem Wasserspeicher verbunden sind. Bei den Wärmepumpen wurden die Effizienzanforderungen erheblich angehoben.
Zuständig für die Förderung der erneuerbaren Energien ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Auf dessen offizieller Website, die unter bafa.de erreichbar ist, können die konkreten Förderrichtlinien nachgelesen und herunter geladen sowie die benötigten Antragsformulare herunter geladen und ausgedruckt werden.
Wer sich unter dem Stichwort erneuerbare Energien – staatliche Zuschüsse informiert, der stößt auf zwei Formen der Förderungen. Zum Einen wird die Erstellung solcher Anlagen direkt bezuschusst und zum Anderen wird die die Einspeisung ökologisch verträglich erzeugter Elektro- und Wärmeenergie in öffentliche Netze höher vergütet als die Energie, die aus konventionellen Energieträgern gewonnen wird.
Für Strom, der mit Solaranlagen oder Biomasseanlagen gewonnen wird, sowie für Gas aus Deponien und Klärgruben besteht für die Versorgungsunternehmen sogar ein gesetzlicher Anschluss- und Abnahmezwang, der unabhängig von ihrem jeweils aktuellen Bedarf gilt.
Mit den 2010er Novellierungen der gesetzlichen Regelungen sind einige Anlagen aus der staatlichen Förderung heraus gefallen. Das betrifft Solaranlagen, die auf Neubauten errichtet werden und Kollektoren, mit denen ausschließlich Warmwasser aufbereitet wird. Auch für luftgeführte Pelletöfen wird keine Förderung mehr gezahlt. Sie können nur noch dann staatlich bezuschusst werden, wenn sie mit einem Wasserspeicher verbunden sind. Bei den Wärmepumpen wurden die Effizienzanforderungen erheblich angehoben.
Zuständig für die Förderung der erneuerbaren Energien ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Auf dessen offizieller Website, die unter bafa.de erreichbar ist, können die konkreten Förderrichtlinien nachgelesen und herunter geladen sowie die benötigten Antragsformulare herunter geladen und ausgedruckt werden.
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