Samstag, 27. Juli 2024

Die Beerdigungskosten steuerlich absetzen

Die Einkommenssteuererklärung zählt leider zu den unangenehmen Pflichten, die jedes Jahr bis zum Stichtag 31.Mai abzugeben ist. Für Beschäftigte, die außer ihrem Gehalt keine weiteren Einnahmen haben, besteht diese Pflicht nicht. Aber auch diese Beschäftigten haben oft Ausgaben, die beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt werden. Wer dann keine Einkommenssteuererklärung durchführt, verschenkt möglicherweise Geld. Denn das Finanzamt kann mit Steuerermäßigungen helfen, vor allem bei außergewöhnlichen Ausgaben.

Was sind außergewöhnliche Ausgaben?

Aufwendungen die zum Beispiel bei Krankheit und Behinderung aufgebracht werden müssen. Diese Beträge kann man in die Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen einbringen. Entweder das Finanzamt setzt einen Pauschalbetrag an oder man belegt die einzelnen Posten. Es gibt eine Grenze der zumutbaren Belastungen. Das Finanzamt ist verpflichtet, zu prüfen ob die Belastungsgrenze überschritten wurde. Deshalb ist es sehr wichtig, alle entsprechenden Sonderausgaben einzutragen und die entsprechenden Belege beizufügen. In dem Mantelbogen des Finanzamtes in der Steuerklärung befindet sich dies auf Seite 4.

Hier noch einige Beispiele, für Schwerbehinderung wird vom Finanzamt ein Pauschalbetrag angesetzt. Bei Pflege- und Krankheitskosten, die auch unter außergewöhnliche Belastungen zählen, sämtliche Ausgaben auflisten. Darunter fallen Medikamente, Kuren, Brillen, Zahnersatz, Arzneimittel und auch die Praxisgebühr.

Sind auch Beerdigungskosten absetzbar?

Grundsätzlich gilt, Beerdigungskosten werden als Sonderausgaben berücksichtigt. Aber nur wenn es sich um nahe Angehörige handelt. Des Weiteren werden die Kosten nur anerkannt, wenn der Nachlass des Verstorbenen die Beerdigungskosten nicht decken würde. Liegt eine Sterbegeldversicherung vor, mindern sich die anzurechnenden Kosten. Das Finanzamt akzeptiert die Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung, im Rahmen der zumutbaren Grenze.

Welche Kosten der Beerdigung werden vom Finanzamt anerkannt?

Kosten für:
  • Einzelgrabstätte
  • Doppelgrabstätte, bei Eheleuten, diese werden auch in vollem Umfang anerkannt
  • Grabstein, Einzel- oder Doppelgrabstein
  • Sarg, Urne
  • Grabschmuck, Kränze, Blumenschmuck
  • Kosten für die Trauerfeier, dazu zählen Räumlichkeiten, Trauerrede, Trauermusik, Sargträger
  • Gebühren für Sterbeurkunde, Todesbescheinigung, Transport- und eventuell Einäscherungskosten
  • zum Transport gehören auch die Überführungkosten aus dem Ausland
  • Todesanzeigen, Danksagungen
  • Kosten für die Grabstätte


Für alle Aufwendungen müssen die Rechnungsbelege beim Finanzamt eingereicht werden. Es gibt aber auch Kosten der Beerdigung, die nicht aufgeführt werden dürfen, weil dies nicht absetzbar sind. Dazu zählen die Kosten für:
  • die Bewirtung der Trauergäste
  • Fahrkosten zur Trauerfeier
  • Trauerkleidung
  • Grabpflege


Abschließend ist zu bemerken, die Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen, können sich schnell summieren. Verschenken Sie kein Geld.
 
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