Samstag, 27. Juli 2024

Kosten für Handwerkerleistungen steuerlich absetzen

Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen ist seit dem Jahr 2006 neu geregelt. Das umfasst alle handwerklichen Arbeiten im Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsbereich. Das betrifft die Arbeiten am Haus, in der Wohnung und auf dem Grundstück. Die Arbeiten müssen vom Eigentümer oder Vermieter in Auftrag gegeben werden. Steuerlich absetzbar sind nur Leistungen, die von einer Firma durchgeführt werden. Eigenleistungen werden demnach nicht berücksichtigt. Auch Materialkosten werden nicht anerkannt. Nur die Arbeitsleistung der Firma wird als Kosten berechnet. Neben den Handwerkerleistungen werden vom Finanzamt auch haushaltsnahe Dienstleistungen gefördert.

Was fällt unter Handwerkerleistungen?

Alle handwerklichen Tätigkeiten:
  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden
  • Dach- und Fassadenarbeiten, Garage
  • Türen und Fenster deren Austausch oder Reparatur
  • Maler- und Tapezierarbeiten
  • Bodenbeläge(Teppichböden, Parkett, Fliesen)
  • Gas- und Wasserinstallationen
  • Heizung, Wartung, Austausch, Reparatur
  • Elektroarbeiten
  • Einbauküche
  • Modernisierung Badezimmer
  • Reparatur oder Wartung von Haushaltsgeräten zum Beispiel Waschmaschine, Herd
  • Gartengestaltung
  • Pflasterarbeiten


Was zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen?

Alle Dienstleistungen die fremd vergeben werden, das heißt diese sind auch nur abzugsfähig, wenn sie von einer Firma ausgeführt werden. Dazu zählen: Reinigungsarbeiten, Rasenmähen, Waschen, Nähen, Winterdienst, die Gebühr für den Schornsteinfeger, Gartenpflege und andere.

Grundbedingung für beide Förderungen: Alle Arbeiten und Dienstleistungen müssen vor Ort stattfinden. Es sind keine Werkstattrechnungen zugelassen. Das bedeutet, auch die Reparatur von der Waschmaschine darf nicht in der Werkstatt getätigt werden.

Wie hoch ist die Steuerermäßigung?

Bei den Handwerkerleistungen können maximal 600 Euro geltend gemacht werden. Auch bei den haushaltsnahen Dienstleistungen sind höchstens 600 Euro absetzbar. Das ergibt zusammen eine Steuerersparnis von 1200 Euro. Begünstigt werden immer 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal jedoch 600 Euro der jeweiligen Förderung. Diese Kosten müssen dem Finanzamt detailliert nachgewiesen werden.

Welche Belege möchte das Finanzamt?

Das Finanzamt akzeptiert nur Rechnungen der Unternehmen. Diese müssen gesondert die Arbeitskosten und die Mehrwertsteuer aufweisen. Des Weiteren verlangt das Finanzamt Belege(durch Überweisung) des Rechnungsbetrages. Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Wer ist begünstigt?

Privatpersonen können in der Einkommenssteuererklärung Handwerker- und Dienstleistungen absetzen. Wenn der Steuerpflichtige selbst der Auftraggeber ist, kann er die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen, das ist auch gültig für Heimbewohner. Vorausgesetzt sie leben in einem Heim, indem sie eine abgeschlossene Wohnung besitzen.

Auch Mieter können diese Ermäßigung nutzen. Die Aufwendungen gehen aus der Jahresabrechnung für die Betriebskosten hervor. Diese Steuerermäßigungen kommen nur in Betracht, wenn die Aufwendungen nicht bereits im Vorfeld als Sonderausgabe oder Werbungskosten geltend gemacht wurden.

Im Rahmen der Lohnsteuer- oder Einkommenssteuererklärung wird dieser Steuervorteil durch eine Steuergutschrift auf die Lohn- oder Einkommenssteuer gewährt.
 
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