Mittwoch, 9. Oktober 2024
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Die Haftpflichtversicherung absetzen
Die Haftpflichtversicherung zählt in der Einkommensteuererklärung mit zu den Sonderausgaben. Unter den Sonderausgaben im Mantelbogen (Einkommensteuererklärung 2007) auf Seite 3 wird unter anderem die Haftpflichtversicherung in der Zeile 72 eingetragen. Es sollten immer die dazugehörigen Belege im Original oder als Kopie der Einkommensteuererklärung beigelegt werden. Der Gesamtbetrag der Versicherungen für die Zeile 72 wird zugunsten des Steuerpflichtigen auf volle Euro aufgerundet. Schadenfreiheitsrabatte und Beitragsrückerstattungen mindern den Betrag der Haftpflichtversicherung.Um die Haftpflichtversicherungen für das Veranlagungsjahr absetzen zu können, ist das Datum der Zahlung entscheidend. In dem Jahr wo die Zahlung stattfand, ist auch die Absetzung für das Veranlagungsjahr gegeben. Der Versicherungszeitraum spielt hierbei überhaupt keine Rolle.
Als absetzbar gelten Tierhaftpflicht-, Privathaftpflicht-, Kfz-Haftpflicht-, Bootshaftpflicht-, Öltankhaftpflicht- und Jagdhaftpflichtversicherungen. Bei den Kfz-Versicherungen ist stets darauf zu achten, dass nur die Haftpflichtversicherung eingetragen wird und nicht zusätzlich die Kaskoversicherung. Da diese Versicherungen für den privaten Zweck gedacht sind, werden sie bei den Sonderausgaben angesetzt. Das Finanzamt prüft gern, ob dieses Fahrzeug für die Fahrten zur Arbeit genutzt wird.
Betriebshaftpflichtversicherungen und Haftpflichtversicherungen für Selbständige und Gewerbetreibende sind bei den Betriebsausgaben anzusetzen. Sie mindern den Gewinn des Betriebes oder des Gewerbes in der Buchhaltung.
Berufshaftpflichtversicherungen, z.B. für Lehrer, können als Werbungskosten in der Anlage N geltend gemacht werden. Gebäudehaftpflicht-, Bauherrenhaftpflicht- und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen für vermietete Objekte können in der Anlage V der Einkommensteuererklärung mit angesetzt werden.
Werden bei den Sonderausgaben mehrere Versicherungen geltend gemacht, so ist es ratsam eine Anlage zur Einkommensteuererklärung zu erstellen. Dies hat dann auf einem separaten Blatt zu erfolgen, welches entweder gut lesbar handschriftlich oder am Computer verfasst wird. Bei den Haftpflichtversicherungen werden somit alle verschiedenen Haftpflichtverträge in jeweils einer Zeile aufgeführt. Es empfiehlt sich die Vertragsart, die Versicherungsgesellschaft, die Zahlungsweise und den Zahlungsbetrag anzugeben. Der Gesamtbetrag der Versicherungen, der in der jeweiligen Zeile des Mantelbogens eingetragen wird, muss für das Finanzamt nachvollziehbar sein. Diese Vorgehensweise kann bei den anderen absetzbaren Versicherungen in den Sonderausgaben ebenfalls angewandt werden.
Übersteigen die gesamten Versicherungen (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall-, Risikolebensversicherung und freiwillige Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit nicht die vom Finanzamt errechnete Vorsorgepauschale, wird der abzugsfähige Höchstbetrag der Vorsorgepauschale angesetzt. Dies erfolgt immer zugunsten des Steuerpflichtigen und wird vom Finanzamt vor Fertigung des Einkommensteuerbescheides berechnet und geprüft.
Als absetzbar gelten Tierhaftpflicht-, Privathaftpflicht-, Kfz-Haftpflicht-, Bootshaftpflicht-, Öltankhaftpflicht- und Jagdhaftpflichtversicherungen. Bei den Kfz-Versicherungen ist stets darauf zu achten, dass nur die Haftpflichtversicherung eingetragen wird und nicht zusätzlich die Kaskoversicherung. Da diese Versicherungen für den privaten Zweck gedacht sind, werden sie bei den Sonderausgaben angesetzt. Das Finanzamt prüft gern, ob dieses Fahrzeug für die Fahrten zur Arbeit genutzt wird.
Betriebshaftpflichtversicherungen und Haftpflichtversicherungen für Selbständige und Gewerbetreibende sind bei den Betriebsausgaben anzusetzen. Sie mindern den Gewinn des Betriebes oder des Gewerbes in der Buchhaltung.
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Werden bei den Sonderausgaben mehrere Versicherungen geltend gemacht, so ist es ratsam eine Anlage zur Einkommensteuererklärung zu erstellen. Dies hat dann auf einem separaten Blatt zu erfolgen, welches entweder gut lesbar handschriftlich oder am Computer verfasst wird. Bei den Haftpflichtversicherungen werden somit alle verschiedenen Haftpflichtverträge in jeweils einer Zeile aufgeführt. Es empfiehlt sich die Vertragsart, die Versicherungsgesellschaft, die Zahlungsweise und den Zahlungsbetrag anzugeben. Der Gesamtbetrag der Versicherungen, der in der jeweiligen Zeile des Mantelbogens eingetragen wird, muss für das Finanzamt nachvollziehbar sein. Diese Vorgehensweise kann bei den anderen absetzbaren Versicherungen in den Sonderausgaben ebenfalls angewandt werden.
Übersteigen die gesamten Versicherungen (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall-, Risikolebensversicherung und freiwillige Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit nicht die vom Finanzamt errechnete Vorsorgepauschale, wird der abzugsfähige Höchstbetrag der Vorsorgepauschale angesetzt. Dies erfolgt immer zugunsten des Steuerpflichtigen und wird vom Finanzamt vor Fertigung des Einkommensteuerbescheides berechnet und geprüft.
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