Freitag, 13. Dezember 2024

Die Grundsteuer absetzen

Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Objekt- und Realsteuer. Diese wird unabhängig von der persönlichen und finanziellen Lage erhoben. Wer Grundbesitz hat ist grundsteuerpflichtig. Es wird unterschieden zwischen: Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Grundsteuer B für alle übrigen Grundstücke.

Wie wird die Höhe der Grundsteuer berechnet?

Der Staat erhebt bei jedem Eigentümer, ganz gleich ob er die Immobilie selbst bewohnt oder vermietet, die Grundsteuer. Die Höhe wird aber durch die jeweilige Gemeinde selbst festgelegt. Die Höhe ist abhängig vom Einheitswert und dem Hebesatz. Der Einheitswert wird vom Finanzamt festgelegt. Der Hebesatz wiederum ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Wer kann die Grundsteuer absetzen?

Wer seine Immobilie selbst bewohnt, der so genannte Selbstnutzer, hat leider nicht die Möglichkeit, die Grundsteuer in die Steuererklärung einzubringen. Dagegen können aber Vermieter die Grundsteuer als Werbungskosten geltend machen.
Wenn die Immobilie als Unternehmen genutzt wird, ist es auch möglich die Grundsteuer abzusetzen. In beruflich genutzten Gebäuden kann diese als Betriebsausgabe oder Werbungskosten einfließen.

Wie wirkt sich die Grundsteuer bei Vermietung/Verpachtung aus?

Die Grundsteuer zählt zu den Werbungskosten, bei vermieteten oder verpachteten Gebäuden. Der Vermieter kann die Grundsteuer auf die Mieter verlegen, indem er sie in die Nebenkosten einbringt. Dann muss er dies als Einnahme angeben. Der Vermieter ist verpflichtet alle Einnahmen aus dem Mietverhältnis zu versteuern. Wenn eine typengemischte Nutzung des Gebäudes vorliegt, gibt es andere Reglungen. Da Gewerbeeinheiten vorliegen, wird der Steuerbetrag aus Gewerbe- und Grundsteuer berechnet. Dadurch ist der Gesamtsteuerbetrag höher. In diesem Fall darf der Vermieter den Gewerbesteueranteil herausrechnen. Anhand der Betriebskostenabrechnung kann er einen Vorwegabzug vornehmen. Den restlichen Grundsteuerbetrag legt er auf die Wohnraum-Mieter um.

Kann die Grundsteuer erlassen werden?

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass ein Erlass in Betracht kommt.
1. Erlass für Kulturgut und Grünanlagen
2. Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung
3. Allgemeiner Erlass aus Billigkeitsgründen

Zu 1- dabei handelt es sich um Objekte, die im öffentlichen Interesse liegen. Dazu gehören zum Beispiel Sportplätze, Spielplätze und Grünanlagen. Zu 2- kommt in Betracht bei Land- und Forstwirtschaft sowie bei bebauten Grundstücken. Ein Erlass ist dann möglich, wenn der Steuerschuldner die Ertragsminderung nicht selbst zu vertreten hat. Dies kann z.B. bei Viehseuchen oder Unwetter vorkommen. Eigentümer von vermieteten Wohnungen, Häusern und Gewerbeflächen, haben die Möglichkeit die Grundsteuer zurück zufordern. Das ist möglich bei Leerstand oder ausbleibenden Mietzahlungen.

Abschließend ist zu vermerken, Hauseigentümer die selbst in ihrer Immobilie wohnen, dürfen weder von der Grundsteuer befreit werden oder diese von der Steuer absetzen.
 
© copyright 2006 - by piloh.de
^