Samstag, 26. April 2025
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Bei einer ungerechtfertigten Mahnung einen Anwalt einschalten?
Es gibt viele Gründe, dass man eine ungerechtfertigte Mahnung bekommt. Nehmen wir an, Sie haben einen Telefon Anschluss mit DSL Anschluss beantragt, haben diesen auch genutzt und haben einen Wohnungsumzug geplant. Sie kündigen ihren Telefon Anschluss und auch ihren DSL Anschluss fristgerecht. Am Telefon wird Ihnen mitgeteilt, dass dies vermerkt ist und ihr Anschluss ist nicht mehr aktiv. Nun schließen Sie einen neuen Anschluss ab und erhalten eine neue Telefonnummer und auch einen neuen DSL Anschluss.Zwei Jahre später erhalten Sie direkt vom Anwalt eine Mahnung, dass Sie der Zahlung der Telefon Kosten binnen 10 Tage nachkommen sollen. Sie setzen sich sowohl mit dem Anwalt als auch mit dem Telefonanbieter in Verbindung, doch niemand kann ihnen bestätigen, dass Sie jemals den Anschluss gekündigt haben. Die Kosten belaufen sich seit diesem Zeitraum aus circa 300 Euro. Sollten Sie dieser Zahlung nicht schnell nachkommen, wird dies zum Gericht weitergegeben. Sie setzen sich erneut mit ihrem Telefonanbieter in Verbindung und bringen alle erfolderlichen Unterlagen mit, jedoch ist keine Kündigung ihrerseits für den Anbieter ersichtlich.
Da es jedoch nicht sein kann, dass ein Anbieter für eine Person zwei Anschlüsse bereit stellt und auch eine Einzugsermächtigung für den neuen Anschluss sowie für den alten Anschluss vorliegt, muss ein Anwalt eingeschaltet werden, der diesen Fall klärt. Sie selbst wissen, dass Sie komplett im Recht sind.
Die andere Sache ist natürlich, sollten Sie den Prozess nicht gewinnen, sitzen Sie nicht nur auf den Telefonkosten sondern auch auf den Anwaltskosten. Daher muss zuvor natürlich überlegt werden, ob Sie den Kosten nachkommen können. Das Problem besteht natürlich, wenn Sie sich überhaupt nicht mit dem Anwalt oder auch dem Telefonanbieter in Verbindung setzen, werden die Kosten höher und die Gefahr tritt ein, dass Sie einen negativen Schufa Eintrag erhalten.
Bevor Sie einen Anwalt einschalten, sollten Sie die Summe die Sie zurückzahlen sollen, wenn diese auch nicht gerechtfertigt ist, betrachten. Sollte es sich um eine kleine Summe handeln, so sollten Sie lieber zahlen, bevor die Kosten für einen Anwalt Sie teurer kommen.
Achten Sie jedoch bei jedem Vertragsabschluss auf das Kleingedruckte. Manchmal ist man bei einer Mahnung auch nicht im Recht. Bei dem oben genannten Fall, kann es auch gut sein, dass sich die Kosten nur auf den noch bestehenden DSL Anschluss beläuft, da diese Kündigung gesondert gemacht werden muss. In den meisten Verträgen ist eine Laufzeit von zwei Jahren bestimmt und kann vorher nicht gekündigt werden.
Daher unterschreiben Sie nichts, bevor Sie nicht genau gelesen haben.
Da es jedoch nicht sein kann, dass ein Anbieter für eine Person zwei Anschlüsse bereit stellt und auch eine Einzugsermächtigung für den neuen Anschluss sowie für den alten Anschluss vorliegt, muss ein Anwalt eingeschaltet werden, der diesen Fall klärt. Sie selbst wissen, dass Sie komplett im Recht sind.
Die andere Sache ist natürlich, sollten Sie den Prozess nicht gewinnen, sitzen Sie nicht nur auf den Telefonkosten sondern auch auf den Anwaltskosten. Daher muss zuvor natürlich überlegt werden, ob Sie den Kosten nachkommen können. Das Problem besteht natürlich, wenn Sie sich überhaupt nicht mit dem Anwalt oder auch dem Telefonanbieter in Verbindung setzen, werden die Kosten höher und die Gefahr tritt ein, dass Sie einen negativen Schufa Eintrag erhalten.
Bevor Sie einen Anwalt einschalten, sollten Sie die Summe die Sie zurückzahlen sollen, wenn diese auch nicht gerechtfertigt ist, betrachten. Sollte es sich um eine kleine Summe handeln, so sollten Sie lieber zahlen, bevor die Kosten für einen Anwalt Sie teurer kommen.
Achten Sie jedoch bei jedem Vertragsabschluss auf das Kleingedruckte. Manchmal ist man bei einer Mahnung auch nicht im Recht. Bei dem oben genannten Fall, kann es auch gut sein, dass sich die Kosten nur auf den noch bestehenden DSL Anschluss beläuft, da diese Kündigung gesondert gemacht werden muss. In den meisten Verträgen ist eine Laufzeit von zwei Jahren bestimmt und kann vorher nicht gekündigt werden.
Daher unterschreiben Sie nichts, bevor Sie nicht genau gelesen haben.
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