Freitag, 25. April 2025

Letzte außergerichtliche Mahnung erhalten

Bevor es zu einer letzten außergerichtlichen Mahnung kommt, ist es ein langer Weg zwischen Gläubiger und Schuldner. Zahlt man auf eine Rechnung nicht innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist, erhält man erst einmal in höflicher Form eine Zahlungserinnerung. Wird auf diese auch nicht reagiert, erfolgt der Mahnlauf. Was ist eine Mahnung?

Eine Mahnung ist generell eine Zahlungsaufforderung, die das Begleichen einer Geldforderung geltend macht. Die Mahnung ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Die erste Mahnung, ist meistens eine nochmalige Zahlungsaufforderung in höflicher Form. Hier verlangt der Gläubiger noch einmal sein Geld, ohne das er Konsequenzen androht. Die zweite Mahnung erfolgt etwa 2 Wochen nach der ersten Mahnung. Nun wird dem Schuldner eine Zahlungsfrist gesetzt. Bei der dritten Mahnung handelt es sich meist um die letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung. Hier wird zum letzten Mal eine Zahlungsfrist gesetzt. Des Weiteren werden gerichtliche Schritte angedroht.

Wenn der Schuldner auf alle Mahnungen keine Reaktion zeigt, hat der Gläubiger das Recht gerichtlich gegen den Schuldner vorzugehen.

Der Gläubiger stellt beim zuständigen Amtsgericht einen schriftlichen Antrag auf "Erlass eines Mahnbescheides". Das Mahnverfahren wird dann automatisch oder durch einen Rechtspfleger eingeleitet. Es wird vom Amtsgericht selten geprüft, ob die Forderung rechtens ist. Das Mahnverfahren ist nur für Geldsummen zulässig. Dadurch soll der Schuldner zur Zahlung bewegt werden. Es ermöglicht dem Gläubiger die Forderung zu vollstrecken, ohne das Klage erhoben wird. Hat das Amtsgericht den Antrag auf die Richtigkeit der Daten überprüft, wird der gerichtliche Mahnbescheid erstellt. Dieser wird dem Schuldner formell zugestellt.

Nun hat der Schuldner nochmals die Möglichkeit zu zahlen oder Widerspruch einzulegen. Erfolgt wieder keinerlei Reaktion des Schuldners, muss das gerichtliche Mahnverfahren fortgeführt werden. So wird im nächsten Schritt vom Amtsgericht ein Vollstreckungsbescheid erlassen. Dieser wird förmlich auf dem Postweg zugestellt. Es besteht aber auch die Möglichkeit das der Gläubiger einen Gerichtsvollzieher beauftragt. Dann übernimmt dieser die Zustellung. Der Gerichtsvollzieher darf dann auch gleich zwangsvollstrecken.

Doch soweit muss es nicht kommen. Wenn die Forderung berechtigt ist und man befindet sich in Zahlungsschwierigkeiten, auf keinen Fall die Mahnungen ignorieren. Viele Gläubiger erklären sich auch mit kleinen Ratenbeträgen einverstanden. Ein Mahnlauf und das gerichtliche Mahnverfahren treibt die Forderung immer mehr in die Höhe. So ist es ratsam bereits bei der ersten Mahnung um Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung zu bitten.
 
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