Freitag, 25. April 2025
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Ist eine Mahnung per Mail gültig?
Bei Mahnungen ist es egal, ob diese einem Kunden, der seine Rechnung nicht bezahlt hat, per Brief, per Fax und mittel E-Mail zugestellt werden. Sie haben letztlich nur einen Erinnerungswert. Nach der Lieferung einer Ware oder Dienstleistung kommt ein Kunde automatisch in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt. Eine rechtliche Auswirkung hat in solchen Fällen immer nur der vom Amtsgericht ausgestellte Mahnbescheid, der dann aber für den Rechnungsteller mit Kosten verbunden ist.Soll die Zahlung einer fälligen Leistung begründet werden, ist die Mahnung allerdings immer dann nicht notwendig, wenn die Leistung nach dem Kalender zu bestimmen ist, wie das beispielsweise bei Mietzahlungen grundsätzlich der Fall ist.
Mit einer Rechnung hingegen, die beispielsweise das Zahlungsziel von 14 Tagen ausdrückt, ist das schon schwieriger, wann beginnen die 30 Tage, mit Zugang der Rechnung oder mit Datum der Rechnungslegung und ist die Rechnung überhaupt angekommen. Mahnungen müssen nicht in einer bestimmten Schriftform zugestellt werden, aber mit dem Versand einer E-Mail hat der Absender keine gesicherte Info, dass diese dem Empfänger auch zugegangen ist. Während ein Brief, der per Einschreiben mit Rückschein versendet wird, dann für spätere gerichtliche Schritte die entsprechende Beweiskraft hat. In diesem Mahnschreiben sollte dann noch einmal ein fester Termin für die Zahlung gesetzt werden. Wird dieser nicht eingehalten, entsteht automatisch Verzug.
In der heutigen Zeit, in der viele Kaufverträge über das Internet abgeschlossen werden, hat es sich eingebürgert, dass in solchen Fällen vom Rechnungssteller auch die Mahnungen per E-Mail versendet werden. In vielen Fällen reicht das auch zu, viele Kunden sind nur vergesslich oder nehmen gesetzte Zahlungsziele nicht so ernst. Sie bezahlen die Rechnung erst dann, wenn es ihnen angenehm ist und manchmal eben auch dann, wenn sie eine Mahnung per E-Mail erhalten haben. Wer sich grundsätzlich in betrügerischer Absicht Waren liefern lässt, der wird auf eine E-Mail nicht reagieren und der Lieferant hat eben mit der E-Mail auch nichts Beweiskräftiges in der Hand. Aus diesem Grund wird dann immer eine Mahnung, die per Post über Einschreiben mit Rückschein zugestellt wurde, sinnvoller sein.
Im Handelsverkehr, der über das Internet abgewickelt wird, hat es sich zudem eingebürgert, dass die Ware nur dann ausgeliefert wird, wenn der Kunde diese vorher bezahlt oder sie wird ihm per Nachnahme zugestellt. Das hat dann aber wieder für den Kunden den Nachteil, weil er etwas bezahlt, wovon er nicht 100%-ig weiß, ob er die Ware erhalten wird und diese dann auch seinen Vorstellungen entspricht.
Mit einer Rechnung hingegen, die beispielsweise das Zahlungsziel von 14 Tagen ausdrückt, ist das schon schwieriger, wann beginnen die 30 Tage, mit Zugang der Rechnung oder mit Datum der Rechnungslegung und ist die Rechnung überhaupt angekommen. Mahnungen müssen nicht in einer bestimmten Schriftform zugestellt werden, aber mit dem Versand einer E-Mail hat der Absender keine gesicherte Info, dass diese dem Empfänger auch zugegangen ist. Während ein Brief, der per Einschreiben mit Rückschein versendet wird, dann für spätere gerichtliche Schritte die entsprechende Beweiskraft hat. In diesem Mahnschreiben sollte dann noch einmal ein fester Termin für die Zahlung gesetzt werden. Wird dieser nicht eingehalten, entsteht automatisch Verzug.
In der heutigen Zeit, in der viele Kaufverträge über das Internet abgeschlossen werden, hat es sich eingebürgert, dass in solchen Fällen vom Rechnungssteller auch die Mahnungen per E-Mail versendet werden. In vielen Fällen reicht das auch zu, viele Kunden sind nur vergesslich oder nehmen gesetzte Zahlungsziele nicht so ernst. Sie bezahlen die Rechnung erst dann, wenn es ihnen angenehm ist und manchmal eben auch dann, wenn sie eine Mahnung per E-Mail erhalten haben. Wer sich grundsätzlich in betrügerischer Absicht Waren liefern lässt, der wird auf eine E-Mail nicht reagieren und der Lieferant hat eben mit der E-Mail auch nichts Beweiskräftiges in der Hand. Aus diesem Grund wird dann immer eine Mahnung, die per Post über Einschreiben mit Rückschein zugestellt wurde, sinnvoller sein.
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