Sonntag, 10. November 2024
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Was fällt unter Betriebsausgaben?
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch einen Betrieb veranlasst sind. Darunter fallen sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit einem Gewerbebetrieb oder einer selbständigen/freiberuflichen Tätigkeit stehen. Die Aufwendungen müssen ausschließlich beruflich veranlasst sein. Privatpersonen können keine Betriebsausgaben bei der Steuererklärung geltend machen.Was zählt zu den Betriebsausgaben?
Dazu zählen zunächst einmal alle laufenden Ausgaben.
1. Beruflich genutzte Räume- anerkannt werden dafür alle anfallenden Kosten für Miete, Strom, Heizung, Instandhaltung, Neben- und Reinigungskosten. Aber nur, wenn die Räume rein beruflich genutzt werden.
Wenn sich das Arbeitszimmer zum Beispiel im eigenen Haus befindet, dann dürfen die oben aufgeführten Kosten nur anteilmäßig anerkannt werden.
2. Telefon, Internet - die Gebühren für Telefon und Internet werden in voller Höhe als Betriebsausgaben anerkannt.
Auch ein nur beruflich genutztes Handy kann abgesetzt werden.
Wer Telefon und Internet beruflich und privat nutzt, muss den beruflichen Kostenanteil pauschal herausrechnen.
Natürlich muss das auch in Belegen nachgewiesen werden.
3. PKW Kosten - für nur beruflich genutzte Pkw können alle anfallenden Ausgaben, als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
4. Reisekosten - Diese sind sofort anzuerkennen, sobald man außerhalb der Arbeitstätte tätig wird. Nachgewiesene Fahrtkosten für zum Beispiel Bus, Bahn und Taxi sind voll absetzbar. Übernachtungskosten gehören ebenso dazu. Verpflegungsaufwand wird nach festen Beträgen akzeptiert. Bei 8-14 Stunden - 6 Euro, bei 14-24 Stunden = 12 Euro und bei 24 Stunden beträgt der Betrag 24 Euro.
Auch wenn höhere Belege vorgelegt werden, werden nur eben genannte Pauschalbeträge anerkannt.
Bei Auslandsreisen darf pauschal abgerechnet werden, in diesem Fall sind höhere Beträge abzugsfähig.
5. Bewirtungen - Essenseinladungen für Auftraggeber und Geschäftspartner können als Betriebsausgabe bis zu 70 Prozent abgesetzt werden.
Vorraussetzung dafür ist aber eine maschinelle Quittung, Anzahl der Gäste und Anlass der Einladung zu belegen.
6. Fachbücher, Fachzeitschriften - die berufliche Nutzung muss nachgewiesen werden.
Weitere Betriebsausgaben:
Wie setzt man größere Anschaffungen ab?
Größere Anschaffungen wie PKW werden abgeschrieben. Das bedeutet, der Kaufpreis wird als Absetzung oder auch Abnutzung auf mehrere Jahre verteilt. Hier als Beispiel einige Richtwerte, PKW-6 Jahre, Telefonanlagen-10 Jahre, PC, Drucker, Scanner-3 Jahre, Faxgeräte 6 Jahre und Büromöbel 13 Jahre. Während der Nutzungsdauer wird ein Teilbetrag des Kaufpreises als so genannte Wertminderung zur Betriebsausgabe bewertet.
Wenn diese Geräte abgesetzt werden, ist eine Nutzungsdauer von länger als einem Jahr vorgeschrieben. Des Weiteren muss es sich um reines Wirtschaftsgut handeln. Die Kosten für Reparaturen und Instandhaltungen sind sofort absetzbar.
Dazu zählen zunächst einmal alle laufenden Ausgaben.
1. Beruflich genutzte Räume- anerkannt werden dafür alle anfallenden Kosten für Miete, Strom, Heizung, Instandhaltung, Neben- und Reinigungskosten. Aber nur, wenn die Räume rein beruflich genutzt werden.
Wenn sich das Arbeitszimmer zum Beispiel im eigenen Haus befindet, dann dürfen die oben aufgeführten Kosten nur anteilmäßig anerkannt werden.
2. Telefon, Internet - die Gebühren für Telefon und Internet werden in voller Höhe als Betriebsausgaben anerkannt.
Auch ein nur beruflich genutztes Handy kann abgesetzt werden.
Wer Telefon und Internet beruflich und privat nutzt, muss den beruflichen Kostenanteil pauschal herausrechnen.
Natürlich muss das auch in Belegen nachgewiesen werden.
3. PKW Kosten - für nur beruflich genutzte Pkw können alle anfallenden Ausgaben, als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
4. Reisekosten - Diese sind sofort anzuerkennen, sobald man außerhalb der Arbeitstätte tätig wird. Nachgewiesene Fahrtkosten für zum Beispiel Bus, Bahn und Taxi sind voll absetzbar. Übernachtungskosten gehören ebenso dazu. Verpflegungsaufwand wird nach festen Beträgen akzeptiert. Bei 8-14 Stunden - 6 Euro, bei 14-24 Stunden = 12 Euro und bei 24 Stunden beträgt der Betrag 24 Euro.
Auch wenn höhere Belege vorgelegt werden, werden nur eben genannte Pauschalbeträge anerkannt.
Bei Auslandsreisen darf pauschal abgerechnet werden, in diesem Fall sind höhere Beträge abzugsfähig.
5. Bewirtungen - Essenseinladungen für Auftraggeber und Geschäftspartner können als Betriebsausgabe bis zu 70 Prozent abgesetzt werden.
Vorraussetzung dafür ist aber eine maschinelle Quittung, Anzahl der Gäste und Anlass der Einladung zu belegen.
6. Fachbücher, Fachzeitschriften - die berufliche Nutzung muss nachgewiesen werden.
Weitere Betriebsausgaben:
- Kosten für Porto, Kopien, Büromaterial, sämtliche Arbeitsmittel
- technische Geräte, Einzelpreis für diese Geräte darf nicht mehr als 410 Euro betragen
- Büroausstattung
- Kontogebühren für das Betriebskonto
- Zinsen für berufsbedingte Kredite
- Honorare, Lohnkosten
- Gewerbesteuer, Versicherungen
- Werbungskosten, Werbegeschenke
- beruflich bedingte Umzüge
- doppelte Haushaltsführung
Wie setzt man größere Anschaffungen ab?
Größere Anschaffungen wie PKW werden abgeschrieben. Das bedeutet, der Kaufpreis wird als Absetzung oder auch Abnutzung auf mehrere Jahre verteilt. Hier als Beispiel einige Richtwerte, PKW-6 Jahre, Telefonanlagen-10 Jahre, PC, Drucker, Scanner-3 Jahre, Faxgeräte 6 Jahre und Büromöbel 13 Jahre. Während der Nutzungsdauer wird ein Teilbetrag des Kaufpreises als so genannte Wertminderung zur Betriebsausgabe bewertet.
Wenn diese Geräte abgesetzt werden, ist eine Nutzungsdauer von länger als einem Jahr vorgeschrieben. Des Weiteren muss es sich um reines Wirtschaftsgut handeln. Die Kosten für Reparaturen und Instandhaltungen sind sofort absetzbar.
Gesamtnote 2.7 von insgesamt 11 Bewertungen.
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