Mittwoch, 6. November 2024
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Was fällt unter Werbungskosten?
Wenn man etwas von der Steuer absetzen möchte heißt das, diese entstandenen Kosten mit dem Einkommen zu verrechnen. Aber leider kann man nicht alle Aufwendungen als Kosten abschreiben. Dennoch gibt es mittlerweile Posten die zu den Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben zählen.Was sind Werbungskosten?
Darunter fallen alle Aufwendungen die zum Erwerb, Erhaltung und Sicherung der Einnahmen fallen. Das heißt darunter zählen zunächst alle Rechnungen und Ausgaben, die beim Erwerb und zur Sicherung der Arbeitstelle entstanden sind. Darunter fallen :
Zum PC ist zu bemerken, das dieser seit 2001 zu den Kosten zählt, die man absetzen kann, wenn der PC auch für berufliche Zwecke benutzt wird. Umzugskosten sind auch absetzbar, wenn der Umzug berufsbedingt erfolgt. Das ist der Fall bei einer Versetzung oder bei Antritt einer neuen Arbeitsstelle. Bewerbungskosten zählen für Arbeitnehmer auch zu den Werbungskosten.
Darunter fallen:
Der Arbeitnehmer Pauschalbetrag für Werbungskosten liegt bei 920 Euro. Dieser Betrag wird in voller Höhe, ohne Nachweise, angesetzt. Die Werbungskosten wirken sich steuerlich nur aus, wenn der Pauschalbetrag überstiegen wird. Wer höhere Werbungskosten geltend machen möchte, muss dies dem Finanzamt nachweisen können.
Wenn wie zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit keine Einnahmen vorliegen, ist der Abzug von Werbungskosten nur mit Einschränkungen möglich.
Darunter fallen alle Aufwendungen die zum Erwerb, Erhaltung und Sicherung der Einnahmen fallen. Das heißt darunter zählen zunächst alle Rechnungen und Ausgaben, die beim Erwerb und zur Sicherung der Arbeitstelle entstanden sind. Darunter fallen :
- tägliche Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstelle
- Arbeitsmittel, zum Beispiel Berufskleidung, Büromaterialien, Computer
Zum PC ist zu bemerken, das dieser seit 2001 zu den Kosten zählt, die man absetzen kann, wenn der PC auch für berufliche Zwecke benutzt wird. Umzugskosten sind auch absetzbar, wenn der Umzug berufsbedingt erfolgt. Das ist der Fall bei einer Versetzung oder bei Antritt einer neuen Arbeitsstelle. Bewerbungskosten zählen für Arbeitnehmer auch zu den Werbungskosten.
Darunter fallen:
- Aufwendungen für Porto, Kopien, aber auch die Reisekosten zu einem Vorstellungsgespräch
- Fortbildungs- und Weiterbildungskosten
- Kontoführungsgebühren, für diese werden pauschal 16 Euro angesetzt. Bei höheren Kontogebühren muss das nachgewiesen werden
- Absetzen kann man auch die Steuerberatungskosten. Dazu gehören unter anderen die anfallende Gebühr des Steuerberaters, aber auch die Computersoftware oder ein Steuerratgeber. Demnach Mittel die bei der Steuererklärung helfen
- Kosten für doppelte Haushaltsführung, weil der Wohnort und der Arbeitsort zu weit von einander entfernt sind. und in diesem Fall eine Zweitwohnung nötig ist
- Beiträge zu Berufsständen und Berufverbänden, Gewerkschaftsbeiträge
- Berufskleidung. Für bestimmte Berufe ist eine typische Berufskleidung erforderlich, bei der die Arbeitnehmer selbst für die Reinigung der Kleidung verantwortlich sind. Diese Kosten können ebenfalls abgesetzt werden. Das sind Aufwendungen für die Anschaffung, Waschen, Reinigen und Schneiderarbeiten
- Prozesskosten beim Arbeitsgericht fallen auch unter Werbungskosten
Der Arbeitnehmer Pauschalbetrag für Werbungskosten liegt bei 920 Euro. Dieser Betrag wird in voller Höhe, ohne Nachweise, angesetzt. Die Werbungskosten wirken sich steuerlich nur aus, wenn der Pauschalbetrag überstiegen wird. Wer höhere Werbungskosten geltend machen möchte, muss dies dem Finanzamt nachweisen können.
Wenn wie zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit keine Einnahmen vorliegen, ist der Abzug von Werbungskosten nur mit Einschränkungen möglich.
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