Samstag, 27. Juli 2024

Wer bezahlt wann und wieviel Avalprovision?

Avalprovisionen stellen das Entgelt dar, welches eine Bank oder Versicherung für das Eingehen einer Eventualverbindlichkeit berechnet. Eine solche entsteht durch eine Bürgschaft; falls der Kunde die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, haftet die Bank oder die Versicherung gegenüber einem namentlich bezeichneten Dritten, während sie ihrerseits Regressansprüche an den Kunden hat. Diese Ansprüche werden im Rahmen einer Gewährleistungsbürgschaft häufig ausgeschlossen, so dass es sich bei dieser faktisch zugleich um eine Versicherung gegen die Inanspruchnahme des Kunden im Rahmen der gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungspflicht handelt.

Die Avalprovisionen für eine Gewährleistungsbürgschaft werden häufig in einer Summe bei Vertragsabschluss als Versicherungsprämien vollständig beglichen, die Vereinbarung einer jährlichen Zahlweise ist möglich. Die Gewährleistungsbürgschaft tritt überwiegend bei Bauleistungen oder kostspieligen handwerklichen Leistungen auf, da ohne ihre Stellung der Auftraggeber das Recht hat, maximal fünf Prozent des Rechnungsbetrages bis zum Ablauf der Gewährleistungspflicht einzubehalten. Die Avalprovisionen bei einem Gewährleistungsdarlehen zahlt zwar das beauftragte Unternehmen an die Versicherung oder an eine Bank. Da dieses die Bürgschaftskosten bei der Kalkulation seines Preises berücksichtigt, zahlt letztendlich der Auftraggeber für die Absicherung seiner Gewährleistungsansprüche.

Werden Avalprovisionen für eine Kreditbürgschaft berechnet, erfolgt ihre Bezahlung in der Regel in vierteljährlichen oder jährlichen Raten. Eine Kreditbürgschaft gehört zu den möglichen Sicherheiten, welche für einen Kredit hinterlegt werden. Falls der Kreditnehmer das Darlehen nicht mehr bedienen kann, haftet der Bürge gegenüber dem Kreditgeber und hat selbst Anspruch auf Rückforderung der geleisteten Summe an den Kunden. Kreditbürgschaften werden für Unternehmungen von landeseigenen Bürgschaftsbanken angeboten, welche ihre Konditionen im Internet veröffentlichen. Vergleichbare Bürgschaften können auch von Geschäftsbanken angeboten werden, wobei die Höhe der zu zahlenden Avalprovisionen für jeden Einzelfall gesondert ausgehandelt werden muss.

Private Kunden zahlen Avalprovisionen sowohl für eine mögliche Kreditbürgschaft als auch für eine Mietbürgschaft, wobei letztere häufiger zur Anwendung kommt. Im Falle einer Mietbürgschaft ersetzt diese sonst übliche Kaution als Mietsicherheit, so dass der gesetzliche Maximalbetrag vom Dreifachen der vereinbarten Kaltmiete auch für die Bürgschaft nicht überschritten werden darf. Der Vorteil für den Mieter besteht darin, dass die Mietbürgschaft keine finanziellen Mittel bindet. Als Nachteil ist die jährliche Zahlung der vereinbarten Avalprovisionen zu nennen, welche für den Mieter eine echte Ausgabe darstellen, während er die Kaution einschließlich der auf diese anfallenden Zinsen nach dem Auszug zurückerhält. Für den Vermieter ist eine Mietbürgschaft hingegen sehr vorteilhaft, da er nicht auf die getrennte Anlage der erhaltenen Kautionszahlungen und seines eigenen Vermögens achten muss.
 
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