Freitag, 25. April 2025

Vorteile und Nachteile des Altersvermögensgesetzes

Das Altersvermögensgesetz, umgangssprachlich zumeist als Riester-Rente bezeichnet, wurde im Sommer 2001 vom Bundestag verabschiedet und trat im Januar 2002 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt erhalten Sparer Zulagen oder Steuervergünstigungen, wenn sie sich für zertifizierte Produkte entscheiden und regelmäßige Einzahlungen leisten. Für die Riester-Rente können unterschiedliche Produkte wie Banksparpläne, Rentenversicherungen oder Fondssparpläne gewählt werden.

Seit einer Erweiterung der förderungsfähigen Anlageformen besteht auch die Möglichkeit, Wohnraum zur Eigennutzung zu erwerben. Als wichtigster Vorteil der Riester-Rente ist die vom Staat gezahlte Zulage zu nennen. Diese beträgt seit 2008 bis zu 154 Euro als Grundzulage, welche durch eine Kinderzulage von maximal 300 Euro ergänzt wird. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Steuererklärung, ob statt der Zulage der Abzug der Eigenleistung als Sonderausgabe für den Steuerpflichtigen günstiger ist. Ein weiterer Vorteil der Riester-Rente besteht darin, dass sie das Einkommen im Alter erhöht.

Einschränkend ist jedoch anzumerken, dass diese Erhöhung die im Vergleich zu früheren Generationen reduzierten Ansprüche auf die gesetzliche Altersrente nur teilweise ausgleicht. Als Nachteil der Riester-Rente wird häufig genannt, dass die Vergünstigungen bei einem vorzeitigen Ableben des Versicherten zurückgezahlt werden müssen, sofern nicht im Einzelfall eine Übertragung auf den Riester-Vertrag des Ehepartners vorgenommen werden kann. Ebenso besteht bei Riester-Verträgen kein Anspruch auf eine Mindestauszahlungszeit, während nicht geförderte private Rentenversicherungen im Todesfall für die vertraglich vereinbarte Dauer Auszahlungen an eine als Begünstigte benannte Person leisten.

Statistiker haben errechnet, dass der durchschnittliche geförderte Sparvertrag sich nur dann als günstig für den Versicherungsnehmer erweist, wenn dieser ein Lebensalter von mindestens neunzig Jahren erreicht. Im Gegensatz zu einer direkten Anlage in Aktien ist, sofern der Versicherungsnehmer nicht vorzeitig stirbt, jedoch die Auszahlung der eingezahlten Beträge in jedem Fall gesichert. Ein Teil der Leistungen eines Riester-Sparvertrages kann zu Beginn des Rentenbezuges ausgezahlt werden. Überwiegend von Sozialverbänden bemängelt wird, dass die Riester-Rente im Alter ungekürzt als Einkommen angerechnet wird, wenn der Rentner Grundsicherung beantragt.

Sie argumentieren, dass der Versicherungsnehmer in diesem Fall keinen Vorteil durch seine freiwilligen Sparleistungen erzielt und fordern eine teilweise Freistellung der Bezüge von der Anrechnung. Während des Bezuges von Arbeitslosengeld II vor dem Rentenbezug bleiben die entsprechenden Sparverträge jedoch anrechnungsfrei. Ursprünglich forderte das Altersvermögensgesetz, dass der Bezieher der Riester-Rente seinen Lebensabend in Deutschland verbringt. Diese Bestimmung war nicht zuletzt der Steuerpflicht der Auszahlungen geschuldet, da der Staat einen Teil der geleisteten Förderung über die Einkommenssteuer zurückerhalten möchte. Auf Grund europarechtlicher Bestimmungen wird die Riester-Rente jedoch auch in anderen Staaten der EU ungekürzt zur Auszahlung kommen.
 
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