Freitag, 19. April 2024

Anfallende Insolvenzkosten möglichst gering halten

Keine Frage: Eine Privatinsolvenz ist in fast jedem Fall die letzte Möglichkeit, um die eigenen Finanzen zu konsolidieren. Wer über viele Jahre über seine finanziellen Verhältnisse gelebt und dabei einen Berg von Schulden angehäuft hat, dem bleibt am Ende kein anderer Ausweg mehr als die Privatinsolvenz. Dieser Vorgang ist jedoch mit gewissen Insolvenzkosten verbunden, darüber sollte man sich bereits vorab klar sein.

Natürlich sind die Insolvenzkosten nicht so hoch, dass sie von vornherein abschrecken. Im Gegenteil, es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten, Insolvenzkosten zu sparen oder die entstandenen Kosten trotz eingeschränkter finanzieller Möglichkeiten zu begleichen. Schließlich ist die Insolvenz für Privatpersonen vom Gesetzgeber eigens dafür geschaffen worden, diesen einen Ausweg aus der Schuldenfalle zu öffnen. Hohe Insolvenzkosten würden davon nur abschrecken und wären kontraproduktiv. Allgemein gibt es die Möglichkeit, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen. Dazu benötigt man rechtlichen Beistand, entweder von einer Schuldnerberatung oder von einem Anwalt, der sich auf dieses Thema spezialisiert hat. In vielen Bundesländern bieten die Kommunen, das Land selbst oder freie Wohlfahrtsverbände spezielle Schuldnerberatungen an, die sich diesem Thema widmen.

Einige Bundesländer vergeben spezielle Berechtigungsscheine, mit denen Betroffene sich an einen Anwalt wenden können, ohne hohe Gebühren fürchten zu müssen. Alles in allem ist eine solche Rechtsberatung durchaus sinnvoll, auch für den Fall, dass die Gläubiger einer außergerichtlichen Einigung nicht zustimmen. Der nächste Schritt wäre dann vor Gericht, so dass ein Richter eine Entscheidung darüber fällt, wie hoch die monatlichen Beträge sind, die der Betroffene zahlen kann. In die Entscheidung wird darüber hinaus noch eventuelles pfändbares Vermögen einbezogen, das gleichzeitig die Berechnungsgrundlage für die Insolvenzkosten, in diesem Fall die Gerichtsgebühren, ist. Die Insolvenzkosten für dieses Verfahren fallen nicht unbedingt sofort an.

Auf Antrag können diese gestundet werden, sie müssen dann erst nach Abschluss des Verfahrens und nach Ablauf der so genannten Wohlverhaltensperiode gezahlt werden. Selbst dann müssen die Gebühren nicht in einer Summe überwiesen werden, stattdessen sind monatliche Raten möglich. Insgesamt halten sich die Insolvenzkosten also in relativ engen Grenzen, so dass Menschen in finanziellen Schwierigkeiten nicht von vornherein abgeschreckt werden. Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe von Anwälten, die gerade in diesem Bereich auf Transparenz besonders großen Wert legen. Wer also tatsächlich die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen möchte, kann die Insolvenzkosten oft schon vorab erfahren, etwa auf der Webseite der jeweiligen Kanzlei oder durch einen Anruf.
 
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